eine Beerdigung

Dann müssen Sie jetzt eine Menge durchmachen. Ihr Leben hat sich wahrscheinlich von einem Moment auf den anderen völlig verändert und Sie müssen mit Trauer und Schmerz fertig werden.
Da stellen sich auch eine Menge Fragen:

»Warum musste das geschehen?«
»Wie geht es weiter?«
»Was ist zu tun?«

Neben einem Arzt müssen Sie auf jeden Fall ein Bestattungsunternehmen verständigen, das Ihnen in der Regel auch eine ganze Reihe von Formalitäten
(Standesamt, Todesanzeige, Versicherungen usw.) abnimmt. Es nimmt auch Kontakt zur Friedhofsverwaltung wegen eines Grabplatzes auf.

Es benachrichtigt für die kirchliche Bestattung auch die zuständige Pfarrerin oder den Pfarrer. Das können Sie aber auch selbst tun.

Nachdem Ihre Pfarrerin oder Ihr Pfarrer von dem Trauerfall erfahren hat, wird sie oder er den Kontakt mit Ihnen suchen. Dies kann telefonisch geschehen oder in einem ersten Besuch. Dabei können schon eine Reihe von Dingen geklärt werden. Auch alle Fälle werden sie einen Termin für ein ausführliches Trauergespräch mit Ihnen ausmachen. Es findet erfahrungsgemäß besser nicht schon am Todestag, sondern mit etwas Abstand statt.

Der Termin für die Beisetzung wird in Absprache mit der Friedhofsverwaltung vom Bestattungsunternehmen ausgemacht. Sie müssen ihn normalerweise recht bald wissen, damit Sie Anzeigen aufgeben und Angehörige benachrichtigen können.

Dann sollten Sie klären, welche Art von Beisetzung Sie wünschen. Das hat Auswirkungen auf die Gestaltung der Trauerfeier.

Schließlich wird der Pfarrer / die Pfarrerin mit Ihnen einen Termin ausmachen, um zum Trauergespräch zu Ihnen zu kommen.

Auch wenn Sie in dieser schwierigen Situation sicherlich viel Hilfe erfahren, so müssen Sie sich doch über einige Fragen Gedanken machen, und zwar über:

Erdbestattung

Die Erdbestattung (etwa drei bis vier Tage nach dem Tod) war in unseren Breiten früher immer üblich und ist auch heute noch im ländlichen Raum der Normalfall.

Dabei gibt es zunächst eine Trauerfeier ( dazu unten mehr) in der Trauerhalle des Friedhofs.

Anschließend zieht die Trauergemeinde hinter dem Sarg her zum offenen Grab. Der Weg dorthin kann sehr unterschiedlich lang sein. Der Hauptfriedhof in Hanau zum Beispiel ist sehr groß.

Am Grab auf dem Friedhof findet in einer kleinen liturgischen Zeremonie die eigentliche Beisetzung statt. Danach haben die Angehörigen und alle anderen Trauernden Gelegenheit, Abschied zu nehmen.

Allgemein üblich ist der dreimalige Erdwurf. Dabei wird unter der Formel

»Erde zu Erde, Asche zu Asche, Staub zu Staub«
dreimal ein wenig Sand oder Erde auf den Sarg geworfen. Dies ist ein Zeichen des Abschieds und gleichzeitig auch ein Symbol für die Vergänglichkeit des Menschen.

Feuerbestattung

Wenn Sie sich für eine Feuerbestattung entscheiden, dann ist diese Abfolge verändert.

Dabei gibt es zwei Möglichkeiten.

  1. Sie nehmen zunächst in einer Trauerfeier Abschied und die Beisetzung der Urne findet dann später statt. (Das kann im Extremfall einige Wochen dauern.) Der Sarg bleibt dann am Ende der Trauerfeier in der Trauerhalle stehen, und Sie nehmen noch in der Kapelle Abschied. Dabei entfällt der Gang zur Grabstätte und das Absenken des Sarges ins Grab. Daher empfinden viele diese Form der Trauerfeier als nicht abgeschlossen.
  2. Die Trauerfeier kann jedoch auch mit anschließender Beisetzung der Urne stattfinden. Dadurch bleibt die Einheit von Trauerfeier und Beisetzung gewahrt. Allerdings ist die Zeit zwischen dem Tod und der Trauerfeier um einiges länger (etwa 1 1/2 bis 2 Wochen).

Für welche Form der Feier Sie sich entscheiden, sollten Sie möglichst früh mit Ihrem Bestattungsunternehmen absprechen. Sie können dabei auch Ihre Pfarrerin oder Ihren Pfarrer zu Rate ziehen.

Andere Formen

Die in der letzten Zeit verbreitete anonyme Beisetzung ist eine Feuerbestattung mit Trauerfeier und anschließender anonymer Beisetzung der Urne in einem großen Urnenfeld. Sie wissen dann nur ungefähr, wo die Urne liegt, und einen Grabstein gibt es auch nicht.

Auch eine Seebestattung ist natürlich möglich – im Binnenland freilich etwas selten. Fragen Sie dazu Ihr Bestattungsunternehmen.

Die Trauerfeier hat in der Regel einen relativ festen Ablauf:

  • Orgelvorspiel
  • Begrüßung
  • Psalm
  • Schriftlesung
  • Lied oder Musik
  • Ansprache
  • Lied oder Musik
  • Gebet
  • ggfs. Einladungen und Hinweise
  • Votum zum Auszug aus der Trauerhalle

Gang zum Grab

  •  Absenken des Sarges
  • Aussegnung mit dreimaligem Erdwurf
  • Vaterunser
  • Segen

Oft ist es hilfreich, sich an diese vorgegebene Abfolge zu halten. Selbstverständlich ist es aber auch möglich, Wünsche zu äußern. Vielleicht hat sich auch der jetzt Verstorbene Gedanken gemacht und seine Wünsche gesagt oder aufgeschrieben. Dies sollte respektiert werden.

Ihnen wird als vom Tod direkt Betroffene meist nicht nach Singen sein. Trotzdem kann ein gemeinsam gesungenes Lied tröstlich wirken, vor allem, wenn neben den Angehörigen noch Nachbarn und Freunde zur Trauerfeier kommen. Unten auf der Seite finden Sie Liedvorschläge. Vielleicht hatte der oder die Verstorbene ja auch ein Lieblingslied, das dann oft mehr aussagt als viele Worte. Selbstverständlich ist es auch möglich, dass die Orgel das Lied nur spielt. Auch nicht ausgesprochene Trauerlieder sind möglich, ebenso wie Lieder von CD oder Kassette. Der Pfarrer oder die Pfarrerin wird dann ggfs. in der Ansprache darauf eingehen.

Hilfreich und oft tröstlich kann es auch sein, selbst ein Bibelwort für die Traueransprache auszusuchen. Dazu gibt es eine Seite mit Worten zur Trauerfeier – oft eignet sich aber auch der Konfirmations- oder Trauspruch des / der Verstorbenen. Ansonsten wird der Pfarrer oder die Pfarrerin einen geeigneten Vers aussuchen.

Für besondere Blumen und sonstigen Schmuck oder auch für andere Dinge wie zum Beispiel Kondolenzlisten wird der Bestattungsunternehmer Ansprechpartner sein. Er kennt sich mit den jeweiligen Gegebenheiten aus und weiß, wer für was zuständig ist.

Weit verbreitet ist es, sich nach der Beerdigung zum Tröster (Leichenschmaus, Beerdigungskaffee) zusammenzufinden. Vielerorts gibt es da relativ feste Traditionen. Wenn Sie es wünschen, lädt der Pfarrer oder die Pfarrerin in Ihrem Namen dazu ein.

Der Tröster hat einen symbolischen Sinn, denn Essen und Trinken zeigt, dass man wieder zum normalen Leben zurückkehren will. Doch gerade bei tragischen Todesfällen kann das für die Angehörigen nur schwer zu durchstehen sein. Lassen Sie sich also nicht dazu überreden, wenn Ihnen nicht danach ist.

Sollte der oder die Verstorbene nicht evangelisch gewesen sein, so ist eine evangelische Bestattung unter bestimmten Voraussetzungen durchaus trotzdem möglich. In jedem Fall sollten Sie das Gespräch suchen.

Es gibt vier Möglichkeiten:

  1. Der / die Verstorbene gehörte einer anderen Konfession an. Vielleicht hatte er / sie ja schon den Wunsch geäußert, evangelisch beerdigt zu werden. Oder es ist Ihr Wunsch als Angehörige. In jedem Fall sollten Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer darüber sprechen und dabei deutlich machen, warum dies Ihr Wunsch ist. Streng genommen brauchen Sie dazu auch die Erlaubnis des eigentlich zuständigen Pfarrers.
  2. Etwas anders ist der Fall bei aus der Kirche Ausgetretenen. Sie zu beerdigen wird von der Pfarrerinnen und Pfarrern in Hanau nicht grundsätzlich abgelehnt, doch ist die Entscheidung, sich von der Kirche abzuwenden, zu respektieren. Sie bedeutet auch den Verzicht auf kirchliche Begleitung – nicht nur im Leben, sondern auch danach. Im Trauergespräch wird dies also zur Sprache kommen und eine Entscheidung fallen, die nicht gegen den Willen des oder der Verstorbenen ist.
  3. Sie haben ein Kind verloren, das noch nicht getauft worden war. Das ist besonders tragisch und schmerzhaft. In aller Regel steht aber einer kirchlichen Bestattung nichts im Wege. Denn wir dürfen davon ausgehen, dass Gottes Gnade auch auf diejenigen ausstrahlt, die sich ihm noch nicht in der Taufe haben zuwenden können.
  4. Das gilt entsprechend auch für tot geborene Kinder. Dabei besteht seit kurzem in Hanau die Möglichkeit, sie im Kindergrabmal auf dem Hauptfriedhof beizusetzen.

Liedvorschläge aus dem Evangelischen Gesangbuch (EG):

329: »Bis hierher hat mich Gott gebracht«
347: »Ach bleib mit deiner Gnade«
361: »Befiehl du deine Wege«
376: »So nimm denn meine Hände«
391: »Jesu, geh voran«
521: »O Welt, ich muss dich lassen«
526: »Jesus, meine Zuversicht«
530: »Wer weiß, wie nahe mir mein Ende«
617: »Ich bete an die Macht der Liebe«

Merten Rabenau mit Dank an Michael Ebersohn für eine gute Vorlage

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