eine Trauung

… heiraten?

Herzlichen Glückwunsch! Es ist immer schön, wenn zwei Menschen in Liebe zueinander finden. Möge Ihre Liebe sich als tragfähig erweisen, auch wenn das erste Feuer nicht mehr so stark lodert.

Wer Sie kennt, wird Ihnen ansehen, dass Sie glücklich sind. Und jetzt möchten Sie Ihre Liebe auch öffentlich zeigen? Da gibt es mehrere Möglichkeiten; trotzdem hat die oft als altmodisch bezeichnete, aber doch – trotz aller Krisen – bewährte und immer noch aktuelle Ehe einiges für sich. Die rechtliche Seite klären Sie bitte mit Ihrem zuständigen Standesamt.

Für Fragen der kirchlichen Hochzeit sind Sie hier genau richtig:

Zunächst: Sprechen Sie sich bitte wegen der Anmeldung so früh wie möglich
mit Ihrem zuständigen Pfarrer oder der Pfarrerin! (Das ist normalerweise da,
wo Sie mit erstem Wohnsitz wohnen – ansonsten siehe unten.) Denn auch dies
sind Menschen mit einem meist vollen Terminkalender, und gerade an den
Wochenenden im Frühjahr und Sommer häufen sich Trauungen und andere
Verpflichtungen. Und dann gibt es ja noch den Urlaub. In großen und / oder
sehr schönen Kirchen kann es außerdem passieren, dass an dem von Ihnen
gewünschten Termin die Kirche nicht mehr frei ist.

Machen Sie also einen Termin für die Trauung aus.
Normalerweise wird das an einem Samstag sein, zwischen etwa 13:30 Uhr und
16:00 Uhr. Aber das können Sie natürlich auch anders vereinbaren.

Bei dem ersten Kontakt wird die Pfarrerin oder der Pfarrer auch einen Termin für
ein Traugespräch mit Ihnen verabreden. Dabei geht es zunächst einmal darum,
sich kennen zu lernen – denn oft begegnen sich Pfarrer / Pfarrerin und Brautleute
jetzt zum ersten Mal. In dem Gespräch wird es auch darüber gehen, was die Ehe bedeutet,
für die Kirche, vor allem aber für Sie. Und schließlich werden in dem Gespräch alle äußeren
–  aber keineswegs unwichtigen – Dinge zu klären sein.

Als kleine „Hausaufgabe“ suchen Sie dann einen Trauspruch aus, der zu Ihnen passt
(da gibt es freilich Vorschläge); das kann vor oder nach dem Traugespräch geschehen. Der
Trauspruch steht –  so ist es jedenfalls gedacht –  wie eine Art Motto über
ihrer Ehe. Nur achten Sie darauf, dass es sich um einen Spruch aus der
Bibel handelt. Denn sie ist die Grundlage der Kirche, so schön manche Verse
von Schriftstellern auch sein mögen, die Sie vielleicht im Internet finden.

An Dokumenten brauchen die Pfarrämter natürlich Ihre
persönlichen Angaben, Namen, Adresse, Angaben über Taufe, Konfirmation,
Eltern usw. Einheitliche Regeln dafür gibt es aber nicht. Am besten legen
Sie Ihr Familienstammbuch vor, wenn Sie schon eines haben. Denn da steht
(fast) alles drin, was die Pfarrämter an Angaben über Sie benötigen.
Möglicherweise heiraten Sie ja erst kurz vor der Trauung standesamtlich,
dann können Sie es selbstverständlich nachreichen und die Angaben vorher
mündlich machen (z. B. beim Traugespräch).

Nach der Trauung erhalten Sie eine Urkunde, die meist als
Vordruck im Stammbuch schon enthalten ist.

Zuständig ist für Sie normalerweise der Pfarrer oder die Pfarrerin, wo Sie
mit erstem Wohnsitz gemeldet sind.

Vielleicht wollen Sie aber woanders heiraten, zum Beispiel da, wo Sie herkommen, in der Kirche,
in der Sie getauft oderkonfirmiert sind. Darüber müssen Sie sich natürlich mit Ihrem Partner einig werden.

Wenn Sie also in einer anderen, eigentlich nicht für Sie zuständigen Kirche heiraten wollen,
sprechen Sie auf alle Fälle rechtzeitig mit dem dortigen Pfarrer oder der dortigen Pfarrerin.
Dabei können Sie alles Weitere vereinbaren.

Von Ihrem eigentlich zuständigen Pfarramt benötigen Sie dann ein Dimissoriale, d. h. eine Erlaubnis, dass die Trauung woanders stattfinden kann. Doch das ist reine Formsache –  und innerhalb der Kernstadt Hanau auch nicht nötig.

Es gibt viele Möglichkeiten, einen Traugottesdienst zu feiern.
Und selbstverständlich haben Sie dabei viel Gestaltungsspielraum.
Freilich gibt es ein Grundmuster:

  • Orgelvorspiel mit Einzug
  • Begrüßung
  • Lied
  • Psalm und Gebet
  • Ansprache
  • Lied oder Musik
  • Trauung (mit Schriftlesung, Traufragen, Ringwechsel und Trausegen)
  • Lied oder Musik
  • Fürbitten und Vaterunser
  • Schlusslied oder Musik
  • Segen
  • Orgelnachspiel und Auszug

Wenn Sie möchten, können Sie Vorschläge für die Gestaltung der einzelnen Stücke machen.
Das wird vor allem die Lieder oder überhaupt die musikalische Gestaltung betreffen.
Geeignete Lieder sind vor allem Lob- und Danklieder.

Aber auch Psalm und Fürbitten bieten sich an.

Die Fürbitten können auch von Freunden oder Verwandten übernommen werden, ob nur
gelesen oder sogar selbst verfasst (dazu finden Sie hier Vorschläge).

Oft soll der Traugottesdienst eine besondere musikalische Gestaltung haben.
Wenn das Bekannte von Ihnen tun oder Sie das Ganze selbst organisieren, ist das kein Problem.
Die Orgel wird den Musikern sicherlich zugänglich sein.
Wenn Sie dazu allerdings die übliche Organistin oder den Organisten benötigen,
erwartet sie / er normalerweise einen gewissen Obulus für seinen Mehraufwand.
Sprechen Sie aber auf alle Fälle rechtzeitig mit ihr / ihm über Ihre musikalischen Vorhaben.
Den Kontakt stellt im Zweifel das Pfarramt her.

Kleidung

In der Kleiderfrage sind Sie völlig frei, jedenfalls, was die Meinung der
Kirche angeht. Das müssen Sie mit sich, Ihrem Geldbeutel und der
Verwandtschaft ausmachen. Entsprechendes gilt auch für die Sitzordnung.

Foto/Video

Mit dem Fotografieren ist das schon etwas kniffliger.
Im Gottesdienst selbst stört es – und zwar in erster Linie Sie! -, besonders
bei den intensiven Momenten von Ringwechsel und Trausegen. Denn das, was
dabei passiert, kann man nicht auf Zelluloid oder Videoband bannen und die
Beteiligten, Pfarrer und Brautleute, müssen mehr auf das Objektiv achten als
auf die Worte und das Gefühl füreinander. Seien Sie also bitte so taktvoll
und fotografieren Sie dabei nicht. Und sagen Sie das bitte auch Ihren
Gästen! Beim Einzug und Auszug und nachher vor der Kirche (da sind die
Gesichter ohnehin viel entspannter!) ist das selbstverständlich kein Problem.

Ein klein wenig anders liegt der Fall bei Videoaufnahmen.
Wenn die Kamera fest installiert ist und nicht mit Scheinwerfern
ausgeleuchtet wird, stört sie nicht. Aber haben Sie solch ein
ungeschnittenes Band schon einmal gesehen? Man müsste noch viel Arbeit
hineinstecken …

Blumen

Blumen gibt es in jeder Kirche an jedem Sonntag. Wenn Sie
aber etwas Besonderes möchten, verabreden Sie das mit dem zuständigen Küster
oder der Küsterin. Den Kontakt stellt sicherlich das Pfarramt her. Die
Kosten allerdings müssen Sie übernehmen.

Heutzutage sind sog. ökumenische Trauungen keine Seltenheit. Offensichtlich
spielt die Konfession bei der Partnerwahl keine Rolle mehr. Das war früher
anders. Auch muss niemand mehr evangelisch werden.
(Sollten Sie das aber doch vorhaben, dann finden Sie hier alle Informationen hierzu)

Eines muss allerdings klar gesagt werden: Ein ökumenische Trauung im eigentlichen Sinn gibt es nicht!
Die beiden großen Kirchen konnten sich noch nicht auf eine gemeinsame Formel einigen.

Es gibt immer nur eine evangelische Trauung mit katholischer Beteiligung oder umgekehrt.
Die „Hauptkonfession“ richtet sich nach der Kirche, in der die Trauung stattfindet.
Der gastgebende Pfarrer oder die Pfarrerin vollzieht dann in der Regel auch die
eigentliche Trauzeremonie, während der Gast die Ansprache hält.

Normalerweise findet das Traugespräch dann auch mit beiden Pfarrern statt –
oder Sie haben zwei getrennte. Dabei lässt sich natürlich alles genau vereinbaren.

Wichtig für den katholischen Partner ist allerdings, dass er sich einen so genannten
Dispens von der Formpflicht einholt. Denn: Nach katholischem Verständnis ist nur verheiratet,
wer katholisch heiratet. Wenn man das nicht will, aber trotzdem als verheiratet gelten möchte –
und dann auch zur Kommunion zugelassen ist, während man sonst „in Sünde“ lebt –
braucht man die Erlaubnis der katholischen Kirche.
Die stellt der zuständige katholische Pfarrer mit Zustimmung des Bischofs aus.
Das klingt recht kompliziert, sollte in den meisten Fällen aber eine Formsache sein.

Der Dispens von der Formpflicht ist natürlich auch nötig, wenn ein katholischer Partner nur evangelisch heiratet.

Da die kirchliche Trauung immer auch ein Stück aktiver Seelsorge ist, sollte
sie auch nicht verweigert werden, wenn ein Partner keiner Kirche angehört.
Dabei spielt es dann kaum eine Rolle, ob er ausgetreten oder Mitglied einer anderen Religion ist.

Dieses Thema wird allerdings im Traugespräch besprochen werden.
Denn Sie müssen deutlich machen können, warum Sie eine kirchliche Trauung wünschen,
obwohl ihr Partner offenbar damit nichts verbindet (oder gar Widerstände dagegen entwickelt?).
Außerdem muss der Partner – und auch Sie! –  wissen, worauf er sich einlässt. Wenn Ihr Partner einer anderen Religion angehört (z. B. dem Islam), sollte er sich auch darüber klar werden, was eine christliche Trauung
für seinen Glauben bedeutet.

Sollten Sie bereits Eltern sein (oder nur Mutter oder nur Vater), dann haben
Sie für sich die herkömmliche Reihenfolge in gewisser Weise umgekehrt. Ein
Kind ist selbstverständlich kein Hindernis für eine Trauung! Die Zeiten sind
vorbei.

Umgekehrt ist das sogar eine Chance. Wenn das Kind schon älter ist,
kann es die Trauung der Eltern miterleben. Welches Kind kann das schon?

Wenn das Kind noch ein Säugling und nicht getauft ist, dann können Sie beide
Feiern auch zusammenfassen. Man redet dann etwas leger von einer „Traufe“.
Wie das genau vonstatten gehen kann, klären Sie mit der jeweiligen Pfarrerin oder dem Pfarrer.

Ehen halten heute oft nicht mehr ein ganzes Leben. Dass die Zahl der
Scheidungen so hoch ist, ist zwar traurig, doch lässt sich das nicht durch
fromme Wünsche verhindern.

Wenn die Kirche immer wieder von Vergebung redet, bedeutet das:
Auch Geschiedene sollen eine zweite Chance erhalten.

Sollten Sie also geschieden sein, reden Sie mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer
über die Trauung. Sie / er wird Sie sicherlich nach den Hintergründen fragen,
doch die sind Ihnen, die Sie eine meist schwierige Lebensphase hinter sich haben,
ja durchaus klar. Die Möglichkeit, dass wir mit unseren Wünschen nach Glück, Gemeinschaft
und Wohlergehen scheitern, ist immer gegeben. Diese Erkenntnis ist zutiefst theologisch und
durchzieht die gesamte Bibel. Deshalb ergeben sich auf diesem Hintergrund oft
sehr intensive und persönliche Traugespräche.

Sollte der geschieden Partner allerdings katholisch sein,
so ergeben sich noch etwas andere Fragen, weil die katholische Kirche von
der Unauflöslichkeit der Ehe ausgeht und eine zweite (katholische) Heirat
deshalb als ausgeschlossen betrachtet. Reden Sie auf alle Fälle mit dem
zuständigen Pfarrer.

Geeignete Lieder für die Trauung aus dem Evangelischen Gesangbuch (EG) –
wobei es sich lediglich um Vorschläge handelt, die auch nicht unbedingt dem
Geschmack des Autors entsprechen, sondern Erfahrungswerte sind:

Eher zum Eingang:

  • 238: „Herr, vor dein Antlitz treten zwei“
  • 334: „Danke für diesen guten Morgen“
  • 449: „Die güldene Sonne“
  • 557: „Ein Licht geht uns auf“

Eher im Mittelteil:

  • 302: „Du, meine Seele, singe“
  • 317: „Lobe den Herren, den mächtigen König der Ehren“
  • 322: „Nun danket all und bringet Ehr“
  • 329: „Bis hierher hat mich Gott gebracht“
  • 376: „So nimm denn meine Hände“
  • 391: „Jesu, geh voran“
  • 447: „Lobet den Herren alle, die ihn ehren“
  • 610: „Herr, deine Liebe“
  • 617: „Ich bete an die Macht der Liebe“
  • 621: „Ins Wasser fällt ein Stein“

Eher als Schlusslied:

  • 170: „Komm, Herr, segne uns“
  • 321: „Nun danket alle Gott“
  • 331: „Großer Gott, wir loben dich“

Ute Engel mit Dank an Michael Ebersohn für eine gute Vorlage

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