Sie möchten…

Sie möchten (wieder) evangelisch werden?

Das ist ein freudiges Ereignis! Wahrscheinlich haben Sie an diesem Entschluss eine ganze Weile »gearbeitet«. So etwas geschieht ja selten von einem Moment auf den anderen. Das hängt wahrscheinlich auch damit zusammen, dass das ein wenig ungewöhnlicher ist, als wenn Kinder im Babyalter getauft werden. Doch nun zu Ihren Fragen.

Es gibt im Prinzip drei Möglichkeiten:

  • Sie gehören oder gehörten einer anderen Konfession an (Aufnahme)
  • Sie waren früher evangelisch und sind ausgetreten (Wiederaufnahme)
  • Sie waren nie Mitglied einer Kirche und sind nicht getauft (Taufe)

 


In jedem Fall sollte Ihr erster Weg zur Pfarrerin oder zum Pfarrer führen. Sie werden Ihnen weiterhelfen und Ihnen mit Rat und oft auch mit Tat zur Seite stehen.

Wenn Sie noch einer anderen Konfession angehören, dann spricht man von einer Aufnahme in die evangelische Kirche, von einem Übertritt oder einer Konversion. Dazu müssen Sie bei Ihrer Kirche zunächst den Austritt erklären. Das geschieht – jedenfalls bei unseren großen Kirchen – nicht im Pfarramt, sondern auf dem zuständigen Amtsgericht. Wenn Sie schon ausgetreten waren entfällt der Gang zum Gericht natürlich, nur sollten Sie die Bescheinigung des Gerichts hervorholen.

Mit der erhaltenen Bescheinigung können Sie dann zum für Sie zuständigen evangelischen Pfarrer oder der Pfarrerin gehen und formlos um Aufnahme bitten, am besten schriftlich. Zuständig ist die Kirchengemeinde, in deren Gebiet Sie polizeilich gemeldet sind. Wenn Sie einen anderen Pfarrer oder eine andere Pfarrerin kennen, können Sie getrost auch erst dort nachfragen.

In der Regel wird die Pfarrerin oder der Pfarrer dann ein oder mehrere Gespräche mit Ihnen führen. Denn Sie müssen in gewisser Weise »nachkonfirmiert« werden. Sie sollten sich also wenigstens in groben Zügen in den Besonderheiten der evangelischen Kirche auskennen.

Die Aufnahme selbst kann dann im Gottesdienst stattfinden, aber auch im kleinen Kreis, beispielsweise nach dem Gottesdienst. Eine feste Liturgie gibt es dafür nicht; über die konkrete Gestaltung wird man aber auf alle Fälle reden.

 


Wenn Sie früher evangelisch und später ausgetreten waren, spricht man von einer Wiederaufnahme. Auch dazu müssen Sie sich mit der zuständigen Pfarrerin oder dem Pfarrer in Verbindung setzen und einen formlosen Antrag stellen.

Auch bei einer Wiederaufnahme wird die Pfarrerin oder der Pfarrer ein Gespräch mit Ihnen führen, eventuell auch mehrere. Es wird allerdings anders verlaufen als bei einer Aufnahme, denn eine gewisse »evangelische Basis« von vor dem Austritt wird ja da sein. Andererseits werden die Gründe für Austritt und Wiedereintritt zur Sprache kommen.

Die Wiederaufnahme selbst läuft im Prinzip genauso ab wie die Aufnahme (siehe oben).

 


Wenn Sie nie Mitglied einer Kirche waren, sind Sie auch nicht getauft. Das kann man selbstverständlich nachholen. Dabei ist eine Erwachsenentaufe eine ganz besondere und intensive Feier, denn dann können Sie sich später an Ihre Taufe erinnern. Damit haben Sie den meisten Menschen etwas voraus, die ja als Kinder getauft worden sind.

Bei einer Erwachsenentaufe muss einiges »nachgeholt« werden. Denn eine christliche Erziehung, Konfirmandenunterricht und Konfirmation gab es ja nicht. Umgekehrt bietet sich aber auch die Chance, sich als Erwachsener und deshalb mit reiferer Lebenserfahrung und mehr Verständnis auf den christlichen Glauben einzulassen. Damit sind Sie sogar ganz dicht an den Wurzeln des Christentums, denn zu Anfang haben sich Erwachsene bewusst zur Taufe entschieden.

Wie diese Vorbereitung auf die Taufe aussieht, kann sehr verschieden sein. Je nach Ihren Vorkenntnissen – und Ihrem Interesse – wird der Pfarrer oder die Pfarrerin ein oder mehrere Gespräche mit Ihnen führen. Die Themen bestimmen Sie in wesentlichen Teilen mit. Denn Sie haben ja Interesse am christlichen Glauben, sonst würden Sie eine Taufe gar nicht in Betracht ziehen. In Orten, wo es mehrere Taufbewerber gibt, finden manchmal sogar »Tauf-Kurse« zur Vorbereitung statt.

Die Taufe selbst lässt sich ganz verschieden gestalten. Am schönsten ist sie als Feier im Gottesdienst, ebenso wie bei der Taufe von Kindern. Denn auch die Gemeinde freut sich über das besondere Fest einer Erwachsenentaufe.

Besonders feierlich ist die Taufe, wenn sie in der Osternacht geschieht – in immer mehr Gemeinden wird dieser besondere Gottesdienst am frühen Morgen des Ostersonntags ja gefeiert. Dies war bei den ersten Christen so üblich, weil in dieser Nacht der Wandel vom Tod zum Leben gefeiert wird – auch die Taufe stellt einen Übergang in ein neues Leben im Geiste Jesu Christi dar.

Merten Rabenau mit Dank an Michael Ebersohn für eine gute Vorlage

Sie wollen Ihr Kind taufen lassen?

Das ist schön! Sie freuen sich über die Geburt Ihres Kindes. Das ist gut so. Wahrscheinlich haben Sie aber auch gemerkt, dass sich der ganze Lebensrhythmus wandelt. Und auch, wenn es nicht das erste Kind ist, immer wird durch die Geburt eines Kindes die Familie verändert. Sie wird reicher. Irgendwann taucht vielleicht die Frage auf:
»Sollen wir unser Kind nicht bald taufen lassen?«
Dann sind Sie bei Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer an der richtigen Adresse. Es gibt allerdings schon einige Fragen und so dies und das zu klären:

  • Es gibt allerdings schon einige Fragen und so dies und das zu klären:
  • Wann kann die Taufe sein?
  • Wie läuft sie ab?
  • Welche Unterlagen brauche ich?
  • Wie ist das mit Paten?
  • Taufkleid? – Wer hält das Kind? – Fotos?
  • Was ist, wenn mein Kind schon älter ist?

 


Der erste Schritt wird sein, dass Sie Ihre Pfarrerin oder Ihren Pfarrer anrufen. Tun Sie das bitte möglichst bald, mindestens 4-6 Wochen vor dem gewünschten Tauftermin. Dabei erfahren Sie auch schon, wann die Taufe sein kann.

Am schönsten ist es, wenn die Taufe im Sonntagsgottesdienst gefeiert wird, besonders wenn sie an Festtagen stattfindet. Dann überträgt sich die feierliche Stimmung auch auf die Taufgesellschaft. Aber auch jeder andere Termin, also ein eigener Gottesdienst, ist möglich. Das ist dann Vereinbarungssache.

All das wird dann in einem Taufgespräch besprochen und geklärt, zu dem die Pfarrerin oder der Pfarrer normalerweise zu Ihnen nach Hause kommt.

Als »Hausaufgabe« werden Sie dann gebeten, einen Taufspruch auszuwählen. Dies ist ein Bibelvers als Segenswunsch, der Ihr Kind, wenn es gut geht, ein Leben lang begleiten möge. Meistens dient er auch als Grundlage zur Taufansprache (siehe unten). Wenn Sie ein wenig eifrig sind, können Sie das aber auch schon vorher dem Taufgespräch tun.

 


Ist die Tauffeier Teil des sonntäglichen Gottesdienstes der Gemeinde, dann beginnt die Taufe nach der Begrüßung, dem Eingangslied und dem Psalm mit

* einer kleinen Ansprache (meist über den Taufspruch).

* Es folgt das Taufevangelium (Matthäus 28,16-20) als Schriftlesung.

* Die Frage an Eltern und Paten: »Liebe Eltern und Paten! Sie wollen, dass Ihr Kind getauft wird. Damit übernehmen Sie die Aufgabe, Ihr Kind im christlichen Glauben zu erziehen und ihm durch Wort und Beispiel zu helfen, Gott und die Menschen zu lieben. So frage ich Sie: Sind Sie dazu bereit?« sollten Sie mit »Ja« beantworten. Denn immerhin sind Sie ja in die Kirche gekommen, um Ihr Kind auf einen Weg zum Christentum zu bringen.

* Daran schließt sich das gemeinsam gesprochene Glaubensbekenntnis an, gewissermaßen als Antwort auf die Frage und als Bekräftigung des Glaubens.

* Die eigentliche Taufe geschieht am Taufstein. Der Kopf des Täuflings wird dreimal mit (warmem!) Wasser übergossen. Dabei wird der Namen des Täuflings genannt und der Name des dreieinigen Gottes. Gott und der Täufling werden so miteinander verbunden. Zum Schluss erhält der Täufling einen Segen.

* Der Taufteil endet mit einem Segenswunsch auch für die Eltern, die Paten und die Gemeinde (denn sie erhält ja ein neues Mitglied!). Dabei werden auch die Patenurkunden und die Taufkerze oder die Taufbibel (oder ein anderes Geschenk) überreicht.

Dies dauert bis dahin etwa 20 Minuten. Danach geht der Gottesdienst seinen gewohnten Gang und Sie haben die Möglicheit, entspannt und ohne Hektik daran teilzunehmen.

In manchen Gemeinden ist es auch üblich, dass die Taufe nach der Predigt stattfindet. Dann dauert dann entsprechend länger.

Findet die Taufe in einem eigenen Gottesdienst statt, dann ist der eigentliche Taufteil durch Lieder, Psalm und Fürbitten gerahmt. Der Gottesdienst dauert dann insgesamt etwa 30 bis 40 Minuten.

 


Wenn Sie Ihr Kind in der Gemeinde taufen lassen, zu der Sie gehören, brauchen Sie keine weiteren Unterlagen. Das gilt auch für alle evangelischen Gemeinden in der Kernstadt Hanau.

Wenn die Taufe woanders stattfinden soll, müssen Sie zu Ihrem zuständigen Pfarramt (da, wo Sie polizeilich mit erstem Wohnsitz gemeldet sind) und eine Erlaubnis holen. Das ist eine reine Formsache und heißt Dimissoriale.

Sollten ein oder gar beide Elternteile nicht der evangelischen Kirche angehören, so ist dies kein prinzipieller Hinderungsgrund für eine evangelische Taufe. Jedoch müssen Sie der Pfarrerin / dem Pfarrer plausibel erklären können, warum Sie dann eine evangelische Taufe wünschen.

Zu den Unterlagen für die Paten siehe gleich.

 


Der oder die Paten haben zum Täufling eine besondere Beziehung. So sollte es jedenfalls sein. Paten unterstützen die Eltern in der Erziehung der Kinder und übernehmen ebenso wie die Eltern stellvertretend das Leben im christlichen Glauben, das heißt sie leben ihm beispielhaft vor, was christliches Leben bedeuten kann.

Dazu müssen sie selbstverständlich einer christlichen Kirche angehören, also getauft und konfirmiert (bzw. gefirmt) und nicht ausgetreten sein. Dies wird in einem Patenschein beurkundet, den das für den Paten zuständige Pfarramt (da, wo Sie mit erstem Wohnsitz polizeilich gemeldet sind) ausstellt. Ihn müssen Sie zur Taufanmeldung vorlegen.

Natürlich ist es einem evangelischen Pfarrer oder einer evangelischen Pfarrerin angenehm, wenn auch die Paten evangelisch sind. Zwingend ist das jedoch nicht, und über Ausnahmen lässt sich immer reden.

Übrigens gibt es keine fest vorgeschrieben Zahl von Paten. Es können durchaus zwei oder mehr sein.

 


Normalerweise ist es üblich, dass Täuflinge bei der Taufe ein Taufkleid anhaben. Es ist weiß, und diese weiße Farbe symbolisiert Reinheit. Von der Kirche her gibt es dazu allerdings keine Vorgaben; wir taufen auch in Jeans! Das Ganze ist eher eine Frage der Familientradition.

Das gilt ebenso für die Frage: Wer hält das Kind? Üblich ist, dass der Pate oder die Patin das Kind bei der eigentlichen Taufe über den Taufstein hält. Aber auch dabei ist anderes denkbar.

Was das Fotografieren im Gottesdienst angeht, sind die meisten Pfarrerinnen und Pfarrer da schon eindeutiger. In aller Regel stört es – und zwar in erster Linie Sie! -, wenn die Kameras automatisch blitzen oder wenn jemand hinter der Tauffamilie um den Taufstein herumläuft, um alles ins Bild zu bekommen. Den Geist und die Stimmung dieses intensiven und heiligen Moments »Taufe« kann man ohnehin nicht auf Fotomaterial bannen. Er bleibt in den Herzen der Beteiligten.

Für ein Erinnerungsfoto allerdings stehen Ihnen Pfarrerin oder Pfarrer nach dem Gottesdienst gerne zur Verfügung. Diese Fotos werden sowieso viel besser, weil alle Mienen gelöster sind.

 


Sollte Ihr Kind schon älter sein, so hat es die einmalige Chance, dass es seine Taufe bewusst miterlebt und sich später daran erinnern kann. Manchmal braucht der Entschluss zur Taufe eben länger.

Vielleicht hatten Sie auch überlegt, dass Ihr Kind selbst über seinen Glauben entscheiden soll, wenn es das kann. Damit stehen Sie übrigens in einer breiten christlichen Tradition. Viele Kirchen lehnen die Kindertaufe ab, weil der zur Taufe nötige Glaube erst von Erwachsenen gedanklich erfasst und bekannt werden kann. »Erwachsen« ist man in der Kirche schon recht früh: mit 14 Jahren (so die staatliche Regelung, z.B. in der Schule) bzw. mit Konfirmation oder Firmung.

Auf jeden Fall gilt ansonsten alles genauso wie bei der Taufe eines Säuglings. Sollte Ihr Kind allerdings schon dem Konfirmandenalter nahe sein, so überlegen Sie doch, ob es nicht im Zusammenhang mit der Konfirmandenzeit getauft werden soll. Hinweise dazu finden Sie unter dem Thema Konfirmation.

 


P.S.: Sollte es bei Ihrem Wunsch zu taufen nicht um Ihr Kind, sondern um Sie selbst gehen, dann ist das eine Erwachsenentaufe. Das läuft ein wenig anders ab. Hinweise dazu finden Sie unter dem Thema Kircheneintritt.

Ute Engel mit Dank an Michael Ebersohn für eine gute Vorlage

hr Kind möchte konfirmiert werden?
Du möchtest konfirmiert werden?

Wir freuen uns darüber!

Denn das ist ein großer Schritt Richtung Erwachsen-Sein. Früher endete mit der Konfirmation die Schul- und damit die Kinderzeit. Das ist heute zwar anders, aber trotzdem ist das Alter um die 14 für viele eine Zeit des Umbruchs. Die Konfirmandenzeit möchte dabei eine Hilfe sein.
Konfirmation ist Bestätigung, Bestätigung des eigenen Glaubens, Bestätigung des Angebots Gottes an uns Menschen, Bestätigung aber auch des Weges, den Eltern und Paten in der Taufe stellvertretend für ihr Kind eingeschlagen haben. Wenn es auf die Konfirmandenzeit zugeht, stellen sich jedoch zunächst ganz andere, praktische Fragen:

  • Wie lange dauert die Konfirmandenzeit? Wann fängt sie an? Wie und wann muss ich mich anmelden?
  • Wie verläuft die Konfirmandenzeit?
  • Wann ist die Konfirmation und was passiert da genau?
  • Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
  • Was ist, wenn ich (noch) nicht getauft bin?
  • Was ist bei Umzügen?

 


Die Konfirmandenzeit dauert je nach Gemeinde ein bis anderthalb Jahre.
Ähnlich wie bei anderen Amtshandlungen der Kirche (Taufen, Trauungen, Beerdigungen) ist in der Regel der Pfarrer oder die Pfarrerin zuständig, in dessen/deren Bezirk man wohnt. Alles andere ist Vereinbarungssache.
Selbstverständlich ist die Dauer der Konfirmandenzeit und das Verfahren der Anmeldung in jeder Kirchengemeinde ein wenig anders. Erkundigen Sie sich doch einfach beim zuständigen Pfarramt und / oder halten Sie die Augen auf für Ankündigungen der Kirchengemeinde in der Presse und Gemeindebrief

Bei uns werden Sie eingeladen, die Kinder im Februar oder März anzumelden. Dazu brauchen wir einen Anmeldebogen, der an dem Termin ausgefüllt und (von den Eltern) unterschrieben wird. Das hat auch versicherungsrechtliche Gründe und ist unter anderem Voraussetzung für die Gewährung von Schulfreiheit bei Konfirmandenfahrten. Neben dem Geburtstermin brauchen wir auch den Tauftermin (falls das Kind bereits getauft ist). Am besten bringen Sie das Familienstammbuch mit, denn da ist normalerweise alles drin.
Am Anfang steht ein Gottesdienst zur Vorstellung der neuen Konfirmandinnen und Konfirmanden. Ab diesem Tag sind die Jungen und Mädchen offiziell in ihr Amt als Konfirmandinnen und Konfirmanden eingeführt. Beim ersten Konfirmandenunterricht und einem Elternabend wird besprochen, wann am Dienstag zukünftig der Unterricht stattfindet. Auch die anderen offenen Fragen nach Materialien, Gottesdienstbesuch und anderem werden dort besprochen.


Die Konfirmandenzeit ist ein Prozess, der eine bestimmte Zeit dauert und in verschiedenen Phasen verläuft. Deshalb ist es wichtig, dass alle an allen Phasen teilnehmen.
Wichtig ist dabei neben der Auseinandersetzung mit sich und seinem Glauben auch das Erleben innerhalb der Gruppe und dass eine Gemeinschaft entsteht. Dies gehört untrennbar mit zu den Erfahrungen hinzu, die die Konfirmandenzeit ausmachen.
Die Konfirmandenzeit hat normalerweise mehrere Elemente:

  • Die wöchentliche Konfirmandenstunde (der »klassische« Konfirmandenunterricht) – meistens dienstags. Dabei steht die Arbeit an Themen und Texten im Vordergrund.
  • Konfirmandenfahrten – wir machen in Kesselstadt normalerweise zwei Freizeiten, einmal drei, einmal vier Tage (dazu gibt es schulfrei).
  • Der sonntägliche Gottesdienstbesuch – wir gehen davon aus, dass Konfirmanden in der Konfirmandenzeit ungefähr alle 14 Tage den Gottesdienst besuchen.
  • Ein Vorstellungsgottesdienst, den die Konfirmandengruppe selbst erarbeitet und hält. Sie stellt sich damit selbst vor und verantwortet Inhalte und Durchführung des Gottesdienstes eigenständig.

 


Die Konfirmation schließt die Konfirmandenzeit mit einem festlichen Gottesdienst ab. Mit dem Gottesdienst verbunden ist die Feier des Abendmahls. Sie wird in unserer Kirchengemeinde seit vielen Jahren am Vorabend als gesonderter Abendmahlsgottesdienst gefeiert. In anderen Gemeinden ist es Teil des Festgottesdienstes, der dadurch allerdings erheblich länger wird.
Anders als der Vorstellungsgottesdienst ist dies ein Gottesdienst für die Konfirmandinnen und Konfirmanden. Die Gemeinde feiert sie. Im Zentrum steht die Einsegnung, die eigentliche Konfirmation. Die Konfirmandinnen und Konfirmanden knien dazu. Dabei wird auch der Konfirmationsspruch verlesen, den sie sich vorher ausgesucht haben. Er steht auch auf der Urkunde, die sie anschließend erhalten.
Nach dem Gottesdienst ist Zeit und Gelegenheit für Gratulationen. Das Gruppenfoto wird meistens vor dem Gottesdienst aufgenommen. Der Termin der Konfirmation ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, meist im April oder im Mai. In Kesselstadt liegt er meistens auf dem ersten Sonntag nach den Osterschulferien.


Die Voraussetzungen für die Konfirmandenzeit sind zunächst einmal:

  • Interesse an der Sache und an der Gemeinschaft mit anderen
    Selbstverständlich geht es um christliche Themen, um Traditionen und biblische Geschichten. Hin und wieder wird auch etwas auswendig gelernt (wobei das längst nicht mehr den Stellenwert hat wie früher). Oft ist es aber auch gerade das Verhalten innerhalb der Gruppe, der Umgang miteinander und mit anderen, das christliche Themen und Werte deutlich macht.
  • Die Bereitschaft, sich auf einen etwa einjährigen Prozess einzulassen
    Lehrreich und bewegend ist oft gerade die Entwicklung, die die Gruppe und auch die einzelnen innerhalb der Gruppe im Verlauf des Jahres durchmachen. Deshalb gehören alle die verschiedenen Teile der Konfirmandenzeit zusammen und es kann nur schwer etwas fehlen. Das bedeutet, dass während der Konfirmandenzeit im Konfliktfall andere Interessen und Beschäftigungen (z. B. Sportvereine) zurückstehen müssen.
  • Spaß, Humor, Spontaneität und Kreativität
    Denn natürlich ist die Konfirmandenzeit keine nur bierernste Sache. Da wird auch gelacht, gescherzt, gesungen, gemalt, …

Die – sozusagen – dinglichen Voraussetzungen sind:

  • eine Bibel (Gute Nachricht von 1997 oder Luther-Bibel von 1984, je nach Vereinbarung),
  • ein Evangelisches Gesangbuch (EG, kurhessische Ausgabe)
    (kann auch von der Gemeinde gestellt werden),
  • und natürlich Heft und Stifte usw.

Übrigens:
Der Kleine Katechismus Martin Luthers – wenn er denn gebraucht wird – ist im Gesangbuch abgedruckt (EG 806).


Natürlich ist es kein Problem, wenn ein Konfirmand oder eine Konfirmandin noch nicht getauft sind. Das geschieht dann im Verlauf der Konfirmandenzeit, wann genau ist Vereinbarungssache. Immerhin ist das ja eine Gelegenheit, in der Konfirmandengruppe ausführlich über das Thema Taufe zu reden.
Genau genommen ist dies sogar die ursprüngliche Form des Beitritts zur christlichen Gemeinde. Denn der setzt den Glauben und der Glaube wiederum eine gewisse Kenntnis und Urteilsfähigkeit voraus. So gesehen ist die Konfirmandenzeit ohnehin nachgeholter Taufunterricht und die Konfirmation selbst im Grunde überflüssig. Doch dann würde ja die schöne festliche Feier entfallen … An anderer Stelle in unserer Homepage finden Sie noch mehr zum Thema Taufe mehr zum Thema Taufe, einiges zur Erwachsenentaufe (was die Konfirmandentaufe ja eigentlich ist).


Umzüge sind immer eine bewegende Sache im Kreise der Familie. Da gibt es viel zu tun und reichlich Neues. Neben dem Schulwechsel kann dadurch auch ein Wechsel der Konfirmandengruppe nötig werden. Wie das geht, wann das sein kann und wie die Integration in eine schon bestehende Gruppe möglich ist, das lässt sich alles in einem Gespräch mit der zuständigen Pfarrerin oder der zuständigen Pfarrer klären. Gemeinsam wird dann eine Lösung gefunden werden. Das gilt entsprechend natürlich auch für andere »Sonderfälle«, beispielsweise für Kinder, die ein Internat besuchen.

Merten Rabenau mit Dank an Michael Ebersohn für eine gute Vorlage

Sie wollen heiraten?

Herzlichen Glückwunsch! Es ist immer schön, wenn zwei Menschen in Liebe zueinander finden. Möge Ihre Liebe sich als tragfähig erweisen, auch wenn das erste Feuer nicht mehr so stark lodert.

Wer Sie kennt, wird Ihnen ansehen, dass Sie glücklich sind. Und jetzt möchten Sie Ihre Liebe auch öffentlich zeigen? Da gibt es mehrere Möglichkeiten; trotzdem hat die oft als altmodisch bezeichnete, aber doch – trotz aller Krisen – bewährte und immer noch aktuelle Ehe einiges für sich. Die rechtliche Seite klären Sie bitte mit Ihrem zuständigen Standesamt (Hinweise dazu wie zur Ausrichtung der Feier finden Sie auch bei www.braut.de). Für Fragen der kirchlichen Hochzeit sind Sie hier genau richtig.

Sie haben einen Trauerfall?

Dann müssen Sie jetzt eine Menge durchmachen. Ihr Leben hat sich wahrscheinlich von einem Moment auf den anderen völlig verändert und Sie müssen mit Trauer und Schmerz fertig werden.
Da stellen sich auch eine Menge Fragen:

»Warum musste das geschehen?«
»Wie geht es weiter?«
»Was ist zu tun?«

Neben einem Arzt müssen Sie auf jeden Fall ein Bestattungsunternehmen verständigen, das Ihnen in der Regel auch eine ganze Reihe von Formalitäten
(Standesamt, Todesanzeige, Versicherungen usw.) abnimmt. Es nimmt auch Kontakt zur Friedhofsverwaltung wegen eines Grabplatzes auf.

Es benachrichtigt für die kirchliche Bestattung auch die zuständige Pfarrerin oder den Pfarrer. Das können Sie aber auch selbst tun.

 

Auch wenn Sie in dieser schwierigen Situation sicherlich viel Hilfe erfahren, so müssen Sie sich doch über einige Fragen Gedanken machen, und zwar über

  • die Art der Beisetzung
    • Erdbestattung
    • Feuerbestattung
    • andere Formen
  • die Gestaltung der Trauerfeier (Lieder, Bibeltext, Blumen, …)
  • andere Fragen (wenn der Verstorbene nicht Ihrer Konfession angehörte)
  • Liedvorschläge für die Trauerfeier finden Sie weiter unten.

Nachdem Ihre Pfarrerin oder Ihr Pfarrer von dem Trauerfall erfahren hat, wird sie oder er den Kontakt mit Ihnen suchen. Dies kann telefonisch geschehen oder in einem ersten Besuch. Dabei können schon eine Reihe von Dingen geklärt werden. Auch alle Fälle werden sie einen Termin für ein ausführliches Trauergespräch mit Ihnen ausmachen. Es findet erfahrungsgemäß besser nicht schon am Todestag, sondern mit etwas Abstand statt.

Der Termin für die Beisetzung wird in Absprache mit der Friedhofsverwaltung vom Bestattungsunternehmen ausgemacht. Sie müssen ihn normalerweise recht bald wissen, damit Sie Anzeigen aufgeben und Angehörige benachrichtigen können.

Dann sollten Sie klären, welche Art von Beisetzung Sie wünschen. Das hat Auswirkungen auf die Gestaltung der Trauerfeier.

Schließlich wird der Pfarrer / die Pfarrerin mit Ihnen einen Termin ausmachen, um zum Trauergespräch zu Ihnen zu kommen.

 


Die Erdbestattung (etwa drei bis vier Tage nach dem Tod) war in unseren Breiten früher immer üblich und ist auch heute noch im ländlichen Raum der Normalfall.

Dabei gibt es zunächst eine Trauerfeier ( dazu unten mehr) in der Trauerhalle des Friedhofs.

Anschließend zieht die Trauergemeinde hinter dem Sarg her zum offenen Grab. Der Weg dorthin kann sehr unterschiedlich lang sein. Der Hauptfriedhof in Hanau zum Beispiel ist sehr groß.

Am Grab auf dem Friedhof findet in einer kleinen liturgischen Zeremonie die eigentliche Beisetzung statt. Danach haben die Angehörigen und alle anderen Trauernden Gelegenheit, Abschied zu nehmen.

Allgemein üblich ist der dreimalige Erdwurf. Dabei wird unter der Formel

»Erde zu Erde, Asche zu Asche, Staub zu Staub«
dreimal ein wenig Sand oder Erde auf den Sarg geworfen. Dies ist ein Zeichen des Abschieds und gleichzeitig auch ein Symbol für die Vergänglichkeit des Menschen.


Wenn Sie sich für eine Feuerbestattung entscheiden, dann ist diese Abfolge verändert.

Dabei gibt es zwei Möglichkeiten.

1. Sie nehmen zunächst in einer Trauerfeier Abschied und die Beisetzung der Urne findet dann später statt. (Das kann im Extremfall einige Wochen dauern.) Der Sarg bleibt dann am Ende der Trauerfeier in der Trauerhalle stehen, und Sie nehmen noch in der Kapelle Abschied. Dabei entfällt der Gang zur Grabstätte und das Absenken des Sarges ins Grab. Daher empfinden viele diese Form der Trauerfeier als nicht abgeschlossen.

 

2. Die Trauerfeier kann jedoch auch mit anschließender Beisetzung der Urne stattfinden. Dadurch bleibt die Einheit von Trauerfeier und Beisetzung gewahrt. Allerdings ist die Zeit zwischen dem Tod und der Trauerfeier um einiges länger (etwa 1 1/2 bis 2 Wochen).

 

Für welche Form der Feier Sie sich entscheiden, sollten Sie möglichst früh mit Ihrem Bestattungsunternehmen absprechen. Sie können dabei auch Ihre Pfarrerin oder Ihren Pfarrer zu Rate ziehen.

 


Die in der letzten Zeit verbreitete anonyme Beisetzung ist eine Feuerbestattung mit Trauerfeier und anschließender anonymer Beisetzung der Urne in einem großen Urnenfeld. Sie wissen dann nur ungefähr, wo die Urne liegt, und einen Grabstein gibt es auch nicht.

Auch eine Seebestattung ist natürlich möglich – im Binnenland freilich etwas selten. Fragen Sie dazu Ihr Bestattungsunternehmen.

 


Die Trauerfeier hat in der Regel einen relativ festen Ablauf.

* Orgelvorspiel
* Begrüßung
* Psalm
* Schriftlesung
* Lied oder Musik
* Ansprache
* Lied oder Musik
* Gebet
* ggfs. Einladungen und Hinweise
* Votum zum Auszug aus der Trauerhalle

* Gang zum Grab

* Absenken des Sarges
* Aussegnung mit dreimaligem Erdwurf
* Vaterunser
* Segen

Oft ist es hilfreich, sich an diese vorgegebene Abfolge zu halten. Selbstverständlich ist es aber auch möglich, Wünsche zu äußern. Vielleicht hat sich auch der jetzt Verstorbene Gedanken gemacht und seine Wünsche gesagt oder aufgeschrieben. Dies sollte respektiert werden.

Ihnen wird als vom Tod direkt Betroffene meist nicht nach Singen sein. Trotzdem kann ein gemeinsam gesungenes Lied tröstlich wirken, vor allem, wenn neben den Angehörigen noch Nachbarn und Freunde zur Trauerfeier kommen. Unten auf der Seite finden Sie Liedvorschläge. Vielleicht hatte der oder die Verstorbene ja auch ein Lieblingslied, das dann oft mehr aussagt als viele Worte. Selbstverständlich ist es auch möglich, dass die Orgel das Lied nur spielt. Auch nicht ausgesprochene Trauerlieder sind möglich, ebenso wie Lieder von CD oder Kassette. Der Pfarrer oder die Pfarrerin wird dann ggfs. in der Ansprache darauf eingehen.

Hilfreich und oft tröstlich kann es auch sein, selbst ein Bibelwort für die Traueransprache auszusuchen. Dazu gibt es eine Seite mit Worten zur Trauerfeier – oft eignet sich aber auch der Konfirmations- oder Trauspruch des / der Verstorbenen. Ansonsten wird der Pfarrer oder die Pfarrerin einen geeigneten Vers aussuchen.

Für besondere Blumen und sonstigen Schmuck oder auch für andere Dinge wie zum Beispiel Kondolenzlisten wird der Bestattungsunternehmer Ansprechpartner sein. Er kennt sich mit den jeweiligen Gegebenheiten aus und weiß, wer für was zuständig ist.

Weit verbreitet ist es, sich nach der Beerdigung zum Tröster (Leichenschmaus, Beerdigungskaffee) zusammenzufinden. Vielerorts gibt es da relativ feste Traditionen. Wenn Sie es wünschen, lädt der Pfarrer oder die Pfarrerin in Ihrem Namen dazu ein.

Der Tröster hat einen symbolischen Sinn, denn Essen und Trinken zeigt, dass man wieder zum normalen Leben zurückkehren will. Doch gerade bei tragischen Todesfällen kann das für die Angehörigen nur schwer zu durchstehen sein. Lassen Sie sich also nicht dazu überreden, wenn Ihnen nicht danach ist.

 


Sollte der oder die Verstorbene nicht evangelisch gewesen sein, so ist eine evangelische Bestattung unter bestimmten Voraussetzungen durchaus trotzdem möglich. In jedem Fall sollten Sie das Gespräch suchen.

Es gibt vier Möglichkeiten:

* Der / die Verstorbene gehörte einer anderen Konfession an. Vielleicht hatte er / sie ja schon den Wunsch geäußert, evangelisch beerdigt zu werden. Oder es ist Ihr Wunsch als Angehörige. In jedem Fall sollten Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer darüber sprechen und dabei deutlich machen, warum dies Ihr Wunsch ist. Streng genommen brauchen Sie dazu auch die Erlaubnis des eigentlich zuständigen Pfarrers.

* Etwas anders ist der Fall bei aus der Kirche Ausgetretenen. Sie zu beerdigen wird von der Pfarrerinnen und Pfarrern in Hanau nicht grundsätzlich abgelehnt, doch ist die Entscheidung, sich von der Kirche abzuwenden, zu respektieren. Sie bedeutet auch den Verzicht auf kirchliche Begleitung – nicht nur im Leben, sondern auch danach. Im Trauergespräch wird dies also zur Sprache kommen und eine Entscheidung fallen, die nicht gegen den Willen des oder der Verstorbenen ist.

* Sie haben ein Kind verloren, das noch nicht getauft worden war. Das ist besonders tragisch und schmerzhaft. In aller Regel steht aber einer kirchlichen Bestattung nichts im Wege. Denn wir dürfen davon ausgehen, dass Gottes Gnade auch auf diejenigen ausstrahlt, die sich ihm noch nicht in der Taufe haben zuwenden können.

* Das gilt entsprechend auch für tot geborene Kinder. Dabei besteht seit kurzem in Hanau die Möglichkeit, sie im Kindergrabmal auf dem Hauptfriedhof beizusetzen.

 


Liedvorschläge aus dem Evangelischen Gesangbuch (EG):

* 329: »Bis hierher hat mich Gott gebracht«
* 347: »Ach bleib mit deiner Gnade«
* 361: »Befiehl du deine Wege«
* 376: »So nimm denn meine Hände«
* 391: »Jesu, geh voran«
* 521: »O Welt, ich muss dich lassen«
* 526: »Jesus, meine Zuversicht«
* 530: »Wer weiß, wie nahe mir mein Ende«
* 617: »Ich bete an die Macht der Liebe«

Merten Rabenau mit Dank an Michael Ebersohn für eine gute Vorlage

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