Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus: Für die Kirchenvorstandswahl am 26. Oktober beginnt jetzt bereits die Kandidatensuche. Nach den Kirchengesetzen können alle evangelischen Gemeindeglieder ab 16 Jahren in den neuen Kirchenvorstand gewählt werden. Um dazu aufgestellt zu werden, können sie von mindestens zehn Wahlberechtigten mit einer Unterschriftenliste vorgeschlagen werden. Alternativ kann man sich auch direkt an den Kirchenvorstand mit seiner Kandidatur wenden. Der Kirchenvorstand ist das höchste Leitungsgremium in der Gemeinde. Er bestimmt Ziele und Durchführung des kirchlichen Lebens vor Ort. Als solcher braucht er Menschen, die kontaktfreudig sind und gerne mit Anderen Ideen entwickeln.
Kirchenvorsteher werden – Gemeinde leiten
