Seit Anfang April sind alle offiziellen Corona-Regeln für die Kirchen aufgehoben. Damit besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zu Beschränkungen mehr.
Trotzdem sehen es die Kirchenvorstände wegen der immer noch sehr hohen Infektionszahlen als sinnvoll an, die Beschränkungen in unseren Gottesdiensten in den Kirchen zunächst noch beizubehalten. Dies wird uns auch von der Landeskirche ausdrücklich empfohlen.
Daher gilt bei Gottesdiensten in Innenräumen:
- Während des gesamten Gottesdienstes sind Mund-Nase-Masken (FFP2-Masken) zu tragen.
- Die bisherigen Abstandsregeln sind aufgehoben.
- Gemeinsames Singen ist möglich
- Die bisherigen Hygieneregeln zur Desinfektion und zur Vermeidung von Körperkontakt gelten weiter.
- Bei Gottesdiensten in Innenräumen gilt weiterhin die 3G-Regel: geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet.
Für Gottesdiensten im Freien gelten keine Beschränkungen.
Gronau, Niederdorfelden, 13. April 2022