Stand 11. April 2022
Angesichts der aktuell nach wie vor sehr hohen Infektionszahlen sind risikoreduzierende Maßnahmen vor allem zum Schutz vulnerabler Personen im Gottesdienst weiterhin angeraten. Daher hat der Kirchenvorstand folgende Hygieneregeln beschlossen. Sie gelten, bis neue Regeln beschlossen werden.
- Bei Gottesdienstbesuchen in Innenräumen ist eine Maske zu tragen. Nur medizinische Masken (Masken mit FFP2-Zertifizierung oder vom Typ KN-95 oder sogenannte OP-Masken) sind zulässig, empfohlen werden FFP2-Masken.
- Es gelten weiterhin die bewährten Hygienemaßnahmen (Desinfektion).
- Es gilt das Abstandsgebot von 1,5m. Haushalte oder Familien bis 10 Personen dürfen zusammensitzen.
- Bei zuverlässiger Einhaltung des Abstandsgebots nach Nr. 3 durch feste Sitz- oder Stehplätze kann die Maske am Platz abgelegt werden.
- Gemeindegesang ist nur mit Mund-Nasen-Schutz (s. Nr. 1) erlaubt.
- Bei besonders gut besuchten Gottesdiensten (z. B. Konfirmation) kann zusätzlich die 3G-Regel zur Anwendung kommen. Die Entscheidung darüber obliegt dem Liturgen/der Liturgin und ist im Vorfeld ausreichend zu kommunizieren.
- Bei Gottesdiensten im Freien kann das Tragen von Masken entfallen.
Zum Abendmahl
Zurückhaltung bei der Feier des Abendmahls ist weiterhin empfehlenswert. Sollte das Abendmahl trotzdem gefeiert werden, müssen dabei unbedingt alle geltenden hygienischen Bestimmungen beachtet werden. Je nach Kirchenraum – oder anderen Räumlichkeiten – sind dafür geeignete Wege zu finden. Die situative Ausgestaltung obliegt dem Liturgen/der Liturgin.
Bleiben Sie gesund!